§ 2 UWG
Die inhaltliche Beurteilung einer Ankündigung im Geschäftsverkehr richtet sich nach dem Gesamteindruck der betroffenen Verkehrskreise.
OGH 04.10.2005, 4 Ob 176/05v
§ 2 UWG
Die inhaltliche Beurteilung einer Ankündigung im Geschäftsverkehr richtet sich nach dem Gesamteindruck der betroffenen Verkehrskreise.
OGH 04.10.2005, 4 Ob 176/05v