Zusammenfassung: Die Wettbewerbsfreiheit ist auch im Intrabrand-Wettbewerb zu berücksichtigen. Vertikale Preisabsprachen begründen eine Wettbewerbseinschränkung nach Art 81 Abs 1 EG.
Rechtsgrundlagen: Art 81 EG
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Zusammenfassung: Die Wettbewerbsfreiheit ist auch im Intrabrand-Wettbewerb zu berücksichtigen. Vertikale Preisabsprachen begründen eine Wettbewerbseinschränkung nach Art 81 Abs 1 EG.
Rechtsgrundlagen: Art 81 EG
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