Zusammenfassung: Reisebüros fungieren bei Vermittlung von Linienflügen als Absatzmittler und nicht im Rahme einer vertikalen Vertriebsbindung.
Rechtsgrundlagen: Art 81 EG
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Zusammenfassung: Reisebüros fungieren bei Vermittlung von Linienflügen als Absatzmittler und nicht im Rahme einer vertikalen Vertriebsbindung.
Rechtsgrundlagen: Art 81 EG
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