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§ 11 Abs 5 WettbG; Art 17 ff VO 1/2003

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/234Bl-LS 2005, 209 Heft 5 v. 1.10.2005

Zusammenfassung: Die geforderte Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen rechtfertigt keine Aussageverweigerung, sofern ein hinreichender Schutz vor unlegitimierter Weitergabe und Verwertung besteht.

Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 5 WettbG; Art 17 ff VO 1/2003

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