Zusammenfassung: Unabhängig von der Ein- oder Zweiseitigkeit des Rekurses legt § 402 Abs 3 EO eine einheitliche Rekursfrist fest.
Rechtsgrundlagen: § 402 EO
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Zusammenfassung: Unabhängig von der Ein- oder Zweiseitigkeit des Rekurses legt § 402 Abs 3 EO eine einheitliche Rekursfrist fest.
Rechtsgrundlagen: § 402 EO
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