58 Abs 2 EO; § 4 Abs 4 EO
Im Exekutionsverfahren kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht.
OGH 14.06.2005, 4 Ob 93/05 p.
58 Abs 2 EO; § 4 Abs 4 EO
Im Exekutionsverfahren kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht.
OGH 14.06.2005, 4 Ob 93/05 p.