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58 Abs 2 EO; § 4 Abs 4 EO

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/248Bl-LS 2005, 211 Heft 5 v. 1.10.2005

58 Abs 2 EO; § 4 Abs 4 EO

Im Exekutionsverfahren kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht.

OGH 14.06.2005, 4 Ob 93/05 p.

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