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§ 33 Abs 2 GMG; § 85 PatG; § 7 ZustG; § 13 Abs 4 ZustG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/226Bl-LS 2005, 208 Heft 5 v. 1.10.2005

Zusammenfassung: Der BA nimmt zur fristgerechten Zustellung der Mitteilung einer Gebrauchsmusteranmeldung Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 2 GMG; § 85 PatG; § 7 ZustG; § 13 Abs 4 ZustG

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