Zusammenfassung: Weder die Anmeldung noch der Bestand eines gewerblichen Schutzrechts rechtfertigt die Beantragung der Löschung.
Rechtsgrundlagen: § 36 GMG; § 117 PatG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Weder die Anmeldung noch der Bestand eines gewerblichen Schutzrechts rechtfertigt die Beantragung der Löschung.
Rechtsgrundlagen: § 36 GMG; § 117 PatG
Schlagwörter: