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§ 36 GMG; § 117 PatG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/227Bl-LS 2005, 208 Heft 5 v. 1.10.2005

Zusammenfassung: Weder die Anmeldung noch der Bestand eines gewerblichen Schutzrechts rechtfertigt die Beantragung der Löschung.

Rechtsgrundlagen: § 36 GMG; § 117 PatG

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