§ 60 UrhG; § 61 UrhG; § 90 UrhG; § 1478 ABGB
Der OGH konkretisiert den zeitlichen Schutzumfang des Urheberrechts und betont die Unmöglichkeit einer Verwirkung. Eine Verjährung des Unterlassungsanspruchs bei Dauerdelikten sei nicht möglich.
OGH 24.05.2005, 4 Ob 63/05 a - Kitzbüheler Gams.