Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Auslegung des kartellrechtlichen Beherrschungsbegriffs Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 41 Abs 1 Z 3 bis 5 KartG
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Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Auslegung des kartellrechtlichen Beherrschungsbegriffs Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 41 Abs 1 Z 3 bis 5 KartG
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