§ 9a UWG
Die Beurteilung des Vorliegens einer Zugabe richtet sich nach der Verkehrsauffassung.
OGH 05.04.2005, 4 Ob 31/05vv - Zeitungsgewinnspiel.
§ 9a UWG
Die Beurteilung des Vorliegens einer Zugabe richtet sich nach der Verkehrsauffassung.
OGH 05.04.2005, 4 Ob 31/05vv - Zeitungsgewinnspiel.