§ 2 Abs 2 UWG; § 5 UWG
Der OGH beschreibt die Zulässigkeitsvoraussetzungen für vergleichende Werbung und erläutert, dass dem Werbenden die Beweislast für die Richtigkeit der behaupteten Tatsachen obliegt.
OGH 14.03.2005, 4 Ob 20/05 b - Medikamentenvergleich.