§ 9 a Abs 2 Z UWG; § 8 UWG; Art 6 EGV; art 30 EGV; § 12 ABGB
Der OGH nimmt zur Bindungswirkung von EuGH-Entscheidungen Stellung und erläutert, dass das Gemeinschaftsrecht die Inländerdiskriminierung nicht untersagt. Fälle der Inländerdiskriminierung können aber auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz geprüft werden.