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Pferdewetten Wesentliche Teile des Inhalts einer Datenbank

Gewerblicher RechtsschutzGuido KucskoÖBl 2005/32ÖBl 2005, 136 - 137 Heft 3 v. 1.6.2005

Art 7 DatenbankRL

Die Erstellung einer Liste der an einem Rennen mitwirkenden Pferde ist nicht als eine mit der Beschaffung des Inhalts einer Datenbank verbundene Investition iSd Art 7 DatenbankRL zu qualifizieren. Die Begriffe der Entnahme und Weiterverwendung sind nicht an die Voraussetzung eines direkten Zugangs zur Datenbank geknüpft.

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