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§ 8 a Abs 1 KartG; § 8 Abs 2 Z 1 KartG; § 44 KartG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/87Bl-LS 2005, 72 Heft 2 v. 1.4.2005

Zusammenfassung: Sofern das Kartellgesetz dies vorsieht, sind Amtsparteien zur Aufrechterhaltung eines zurückgezogenen Feststellungsantrag legitimiert.

Rechtsgrundlagen: § 8 a Abs 1 KartG; § 8 Abs 2 Z 1 KartG; § 44 KartG

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