Zusammenfassung: Sofern das Kartellgesetz dies vorsieht, sind Amtsparteien zur Aufrechterhaltung eines zurückgezogenen Feststellungsantrag legitimiert.
Rechtsgrundlagen: § 8 a Abs 1 KartG; § 8 Abs 2 Z 1 KartG; § 44 KartG
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Zusammenfassung: Sofern das Kartellgesetz dies vorsieht, sind Amtsparteien zur Aufrechterhaltung eines zurückgezogenen Feststellungsantrag legitimiert.
Rechtsgrundlagen: § 8 a Abs 1 KartG; § 8 Abs 2 Z 1 KartG; § 44 KartG
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