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Art 35 VO EG/11/2003; § 42f Abs 1 KartG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/86Bl-LS 2005, 72 Heft 2 v. 1.4.2005

Zusammenfassung: Sofern Wettbewerbsbestimmungen der EG eine Entscheidungskompetenz der nationalen Behörden normieren, kann dies die Zuständigkeit des Kartellgerichts begründen.

Rechtsgrundlagen: Art 35 VO EG/11/2003; § 42f Abs 1 KartG

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