Zusammenfassung: Sofern Wettbewerbsbestimmungen der EG eine Entscheidungskompetenz der nationalen Behörden normieren, kann dies die Zuständigkeit des Kartellgerichts begründen.
Rechtsgrundlagen: Art 35 VO EG/11/2003; § 42f Abs 1 KartG
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Zusammenfassung: Sofern Wettbewerbsbestimmungen der EG eine Entscheidungskompetenz der nationalen Behörden normieren, kann dies die Zuständigkeit des Kartellgerichts begründen.
Rechtsgrundlagen: Art 35 VO EG/11/2003; § 42f Abs 1 KartG
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