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§ 142 KartG; § 143 KartG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/89Bl-LS 2005, 72 Heft 2 v. 1.4.2005

Zusammenfassung: Die Auferlegung einer Geldbuße setzt schuldhaftes Verhalten voraus.

Rechtsgrundlagen: § 142 KartG; § 143 KartG

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