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§ 234 ZPO; § 529ZPO; § 534 ZPO

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/32Bl-LS 2005, 22 Heft 1 v. 1.1.2005

Zusammenfassung: Die Nichtbeteiligung des neuen Markeninhabers im Verfahren zur Nichtigerklärung der Marke stellt keinen Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens dar.

Rechtsgrundlagen: § 234 ZPO; § 529ZPO; § 534 ZPO

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