Zusammenfassung: Die Nichtbeteiligung des neuen Markeninhabers im Verfahren zur Nichtigerklärung der Marke stellt keinen Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens dar.
Rechtsgrundlagen: § 234 ZPO; § 529ZPO; § 534 ZPO
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Zusammenfassung: Die Nichtbeteiligung des neuen Markeninhabers im Verfahren zur Nichtigerklärung der Marke stellt keinen Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens dar.
Rechtsgrundlagen: § 234 ZPO; § 529ZPO; § 534 ZPO
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