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§ 1 PatG; § 3 PatG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/33Bl-LS 2005, 22 Heft 1 v. 1.1.2005

Zusammenfassung: Der OPM prüft die Zulässigkeit der Kombination bekannter Spannvorrichtungen bei einem Zuricht- und Schweißtisch und nimmt zur Definition des Begriffs der Leichtbauweise Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 1 PatG; § 3 PatG

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