Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Formulierung des Spruchs einer kartellgerichtlichen Abstellungsanordnung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 35 KartG
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Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Formulierung des Spruchs einer kartellgerichtlichen Abstellungsanordnung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 35 KartG
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