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§ 35 Abs 1 KartG; § 879 Abs 1 ABGB

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/40Bl-LS 2005, 23 Heft 1 v. 1.1.2005

Zusammenfassung: Die Übertretung von § 35 Abs 1 KartG kann die Nichtigkeit von Verträgen oder Vertragsteilen zur Folgen haben. Das Kartellgericht besitzt bezüglich derartiger Übertretungen aber keine Entscheidungskompetenz.

Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 1 KartG; § 879 Abs 1 ABGB

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