Zusammenfassung: Die Feststellung eines Missbrauchs der marktbeherrschende Stellung setzt eine genaue Interessensabwägung voraus.
Rechtsgrundlagen: § 35 KartG; § 1 Abs 1 PostStrukturG; § 14 PostG 1957
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Die Feststellung eines Missbrauchs der marktbeherrschende Stellung setzt eine genaue Interessensabwägung voraus.
Rechtsgrundlagen: § 35 KartG; § 1 Abs 1 PostStrukturG; § 14 PostG 1957
Schlagwörter: