Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Feststellung des sachlich betroffenen Marktes nach dem Bedarfsmarktkonzept Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 34 KartG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Feststellung des sachlich betroffenen Marktes nach dem Bedarfsmarktkonzept Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 34 KartG
Schlagwörter: