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Thunbergia Laurifolia

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/104Bl-LS 2004, 155 Heft 4 v. 1.8.2004

§ 1 UWG; § 3 LMG 1975; § 50 Abs 2 GewO

Der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln im Versandhandel ist verboten. Der Versandhandel ist das schriftliche Anbieten von Waren, die dem Kunden dann auf dem Postweg übermittelt werden. Der Versandhandel zählt zu den Vertriebsformen des Einzelhandels.

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