§ 1 UWG; § 3 LMG 1975; § 50 Abs 2 GewO
Der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln im Versandhandel ist verboten. Der Versandhandel ist das schriftliche Anbieten von Waren, die dem Kunden dann auf dem Postweg übermittelt werden. Der Versandhandel zählt zu den Vertriebsformen des Einzelhandels.