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Mehrwertnummernglücksspiel II

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/53Bl-LS 2004, 114 Heft 3 v. 1.6.2004

§ 2 UWG

Am Gewinnspiel teilnahmewillige Personen werden über die Kosten des Anrufes bei der angegebenen Mehrwertnummergetäuscht, wenn sie nicht rechtzeitig über die anfallenden Kosten aufgeklärt werden.

OGH 16.12.2003, 4 Ob 245/03p

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