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Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/58Bl-LS 2004, 114 Heft 3 v. 1.6.2004

§ 2 UWG

Der OGH hat ausgesprochen, dass eine Irreführung bei markschreierischer Werbung nicht zu befürchten ist, da diese von jedem als übertrieben aufgefasst und auf den wirklichen Gehalt reduziert wird.

OGH 20.01.2004, 4 Ob 262/03p

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