§ 9 Abs 1 UWG
Der Titel einer Zeitschrift genießt wettbewerbsrechtlichen Schutz gemäß § 9 Abs 1 UWG. Der OGH hat entschieden, dass der Zeitschriftentitel " GO" Unterscheidungskraft besitzt, und deshalb ist die Rechtssprechung,d ass bei Zeitschriftentitel schon geringfügige Abänderungen zur Vermeidung der Verwechslungsgefahr ausreichen, nicht anzuwenden. Zur Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist immer der Gesamteindruck des betroffenen Verkehrskreises heranzuziehen.