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Mehrfärbige Zahnpastenstränge

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/14Bl-LS 2004, 13 Heft 1 v. 1.1.2004

Zusammenfassung: Das bloße Abbild eines Produktes ist dann kennzeichnungskräftig, wenn es vom Markt nicht als solches wieder erkannt wird. Das trifft erst recht zu, wenn das Produkt verfremdet oder stilisiert wird. Der bloßen naturgetreuen Darstellung eines Produktes fehlt die Unterscheidungskraft, wenn es nur technisch bedingte Eigenschaften aufweist.

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