§ 9 Abs 1 UWG
Bei ungewöhnlichen Zeitschriftentiteln wie " Go" ist von der Rechtssprechung abzugehen, die besagt, dass bei Zeitschriftentiteln bereits geringe Abweichungen ausreichen, um Verwechslungen auszuschließen.
OGH 23.09.2003, 4 Ob 138/03b
§ 9 Abs 1 UWG
Bei ungewöhnlichen Zeitschriftentiteln wie " Go" ist von der Rechtssprechung abzugehen, die besagt, dass bei Zeitschriftentiteln bereits geringe Abweichungen ausreichen, um Verwechslungen auszuschließen.
OGH 23.09.2003, 4 Ob 138/03b