§ 1 UWG
Das Kopieren eines nicht sonderrechtlich geschützten Produktes kann trotzdem ein Verstoß gegen § 1 UWG darstellen, wenn noch besondere Umstände hinzukommen, die die Sittenwidrigkeit begründen. Sie liegt dann vor, wenn der Wettbewerber sein Produkt das Aussehen des fremden Artikels gibt und damit eine Verwechslungsgefahr begründet. Eine weitere Voraussetzung für einen Verstoß gegen § 1 UWG ist die wettbewerbliche Eigenart des kopierten Produktes