§ 1 UWG; § 11 ECG
Der OGH hat entschieden, dass jemand, der seine Homepage zu Werbezwecken für seine Dienstleistungen benutzt, nicht nach § 11 ECG verpflichtet ist, seine AGB und Vertragsklauseln potentiellen Kunden bereitzustellen. Damit hat die Behauptung, der Verstoß gegen § 11 ECG stelle einen Verstoß gegen § 1 UWG dar, keine Grundlage mehr.