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Entscheidung - OGH als KOG 16.12.2002, 16 Ok 10/02

Gewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2003/72Bl-LS 2003, 125 Heft 3 v. 1.6.2003

Zusammenfassung: Der OGH als KOG stellt in seiner Entscheidung fest, dass Gegenstand eins Untersagungsauftrages iSd § 25 Abs 1 KartG nur ein aktuelles, zum Zeitpunkt der Entscheidung noch andauerndes rechtswidriges Verhalten sein kann.

Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 1 KartG; § 25 KartG; § 32 GWB

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