Zusammenfassung: Der OGH als KOG befasst sich in seiner Entscheidung mit der Behinderung von Wettbewerbern durch ein marktbeherrschendes Unternehmen.
Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 1 KartG; Art 82 EG
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Zusammenfassung: Der OGH als KOG befasst sich in seiner Entscheidung mit der Behinderung von Wettbewerbern durch ein marktbeherrschendes Unternehmen.
Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 1 KartG; Art 82 EG
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