Zusammenfassung: Der OPM erörtert in seiner Entscheidung die Problematik der vollständigen Übernahme eines Zeichens in Zusammenhang mit einer möglichen Verwechslungsgefahr.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 Z 2 MSchG; § 10 Abs 1 Z 2 MSchG
Stichworte: PBl 2002, 135