§ 43 ABGB
Der OGH stellt in seiner Entscheidung fest, dass durch die Registrierung eines Namens als Domain ein konkurrierendes Recht behauptet wird.
OGH 22.04.2002, 4 Ob 41/02m
§ 43 ABGB
Der OGH stellt in seiner Entscheidung fest, dass durch die Registrierung eines Namens als Domain ein konkurrierendes Recht behauptet wird.
OGH 22.04.2002, 4 Ob 41/02m