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Entscheidung - OPM 31.10.2001, Om 5/01

Gewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2002/139Bl-LS 2002, 175 Heft 4 v. 1.8.2002

Zusammenfassung: Der OPM stellt in seiner Entscheidung fest, dass bei einer Musikgruppe, in Form einer GesBR, die Rechte an der Bezeichnung der Musikgruppe allen Gesellschaftern gemeinsam zustehen.

Rechtsgrundlagen: § 43 ABGB; § 1175 ABGB; § 1182 ABGB; § 1206 ABGB; § 9 Abs 1 UWG

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