Zusammenfassung: Die BA befasst sich mit Entgegenhaltungen, die nach Ablauf der Einspruchsfrist vorgelegt werden.
BA 02.12.1997,B-8/96 (Drehkippflügel)
Rechtsgrundlagen: § 102 PatG
Zusammenfassung: Die BA befasst sich mit Entgegenhaltungen, die nach Ablauf der Einspruchsfrist vorgelegt werden.
BA 02.12.1997,B-8/96 (Drehkippflügel)
Rechtsgrundlagen: § 102 PatG