Zusammenfassung: Die BA befasst sich mit der Vereinigung von Gruppen von Erfindungen in einer einzigen Anmeldung.
BA 01.10.1997,B-15/96 (Speicherkanal)
Rechtsgrundlagen: § 88 PatG; § 11 Abs 1 PGMMV
Zusammenfassung: Die BA befasst sich mit der Vereinigung von Gruppen von Erfindungen in einer einzigen Anmeldung.
BA 01.10.1997,B-15/96 (Speicherkanal)
Rechtsgrundlagen: § 88 PatG; § 11 Abs 1 PGMMV