https://doi.org/10.47782/oeba202402014401
§§ 4, 6, 8, 11, 20 FAGG.
Das Recht, einen Fernabsatzvertrag zu widerrufen, kommt dem Verbraucher nur ein Mal zu, wenn der Vertrag anfangs einen kostenlosen Zeitraum vorsieht, dem sich automatisch ein kostenpflichtiger Zeitraum anschließt, sofern der Vertrag nicht gekündigt wird. Dies steht jedoch unter der Voraussetzung, dass der Verbraucher beim Abschluss des Vertrags vom Unternehmer in klarer, verständlicher und ausdrücklicher Weise darüber informiert wird, dass die Erbringung dieser Dienstleistung nach dem anfänglich kostenlosen Zeitraum kostenpflichtig wird.