Für die Beurteilung der Transparenz und möglichen Missbräuchlichkeit einer Klausel, die den variablen Zinssatz eines Hypothekardarlehensvertrages regelt und sich dazu auf einen durch ein amtlich veröffentlichtes Rundschreiben festgelegten Index bezieht, ist auch der Inhalt eines anderen amtlichen Rundschreibens von Bedeutung, das Informationen über die Anpassung dieses Index an den Marktzinssatz enthält. Entscheidend ist zudem, ob diese Informationen einem Durchschnittsverbraucher ausreichend zugänglich sind.
RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta Lurger, Mag. Maximilian KorpÖBA 2024/136ÖBA 2024, 66 Heft 1 v. 15.1.2024