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Abtretung von Gewährleistungsansprüchen beim Finanzierungsleasing.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2024/2979ÖBA 2024, 65 Heft 1 v. 15.1.2024

https://doi.org/10.47782/oeba202401006501

§§ 932, 933, 988 ABGB.

Gewährleistungsansprüche des Leasinggebers können an den Leasingnehmer abgetreten werden. Beim Finanzierungsleasing kommt auch die selbständige Abtretung der Wandlungsansprüche in Betracht. Hat der Leasinggeber seine Gewährleistungsansprüche formularmäßig an den Leasingnehmer abgetreten, so bedeutet dies aber nicht gleichzeitig, dass der Leasingnehmer damit auch den Kondiktionsanspruch zediert erhalten soll.

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