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Die Klausel-RL steht einer Regelung entgegen, nach der ein Gericht, das mit dem Erlass eines Zahlungsbefehls aus einem Eigenwechsel, der eine Forderung aus einem Verbraucherkreditvertrag besichert, befasst ist, die Missbräuchlichkeit der Klauseln des Vertrags nicht prüfen darf, sofern es aufgrund der Modalitäten für die Ausübung des Einspruchsrechts nicht möglich ist, die Einhaltung der Rechte des Verbrauchers zu gewährleisten.

RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta LurgerÖBA 2018/82ÖBA 2018, 820 Heft 11 v. 15.11.2018

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 93/13/EWG – Art 7 – Nationale Vorschriften zur Regelung des Insolvenzverfahrens – Schulden aus einem Verbraucherkreditvertrag – Wirksamer gerichtlicher Rechtsbehelf – Nr 1 Buchst e des Anhangs – Unverhältnismäßigkeit des Entschädigungsbetrags – Richtlinie 2008/48/EG – Art 3 Buchst l – Gesamtkreditbetrag – Nr I des Anhangs I – Höhe des Kreditauszahlungsbetrags – Berechnung des effektiven Jahreszinses – Art 10 Abs 2 – Informationspflicht – Prüfung von Amts wegen – Sanktion;

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