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Es obliegt den Mitgliedstaaten zwar, die Rechte von Verbraucherschutzvereinigungen in Individualprozessen zu regeln, dabei ist aber der Äquivalenzgrundsatz zu beachten.

RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta LurgerÖBA 2018/83ÖBA 2018, 824 Heft 11 v. 15.11.2018

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherverträge – Richtlinie 93/13/EG – Missbräuchliche Klauseln – Art 4 Abs 2 und Art 5 – Pflicht, die Klauseln klar und verständlich abzufassen – Art 7 – Anrufung der Gerichte durch Personen oder Organisationen, die ein berechtigtes Interesse am Schutz der Verbraucher vor missbräuchlichen Klauseln haben – Nationale Regelung, die die Möglichkeit einer Verbraucher-

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