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Mit der Entscheidung der FMA über eine Vorstellung wird ein Antrag auf aufschiebende Wirkung derselben (auch im Rechtsmittelverfahren) gegenstandslos

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenDr. Karl StögerÖBA 2017/217ÖBA 2017, 590 Heft 8 v. 15.8.2017

§ 57 Abs 2 AVG, § 33 Abs 1 VwGG

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