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Zur "Beschwichtigung" des Anlegers

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2017/2378ÖBA 2017, 589 Heft 8 v. 15.8.2017

§ 1489 ABGB

Bedeutet die Aussage des Beraters, der Anleger möge sich "keine Sorgen machen", nach den Umständen des Einzelfalls keine Zusicherung, der Anleger werde sein Kapital und die versprochenen Ausschüttungen (wieder) erhalten, tangiert sie den Lauf der Verjährungsfrist nicht.

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