§§ 25c, 26d KSchG
Eine Aufklärungspflicht der Bank stellt auf den Zeitpunkt des Eingehens der Verpflichtung durch den Interzedenten ab.
OGH 29. 6. 2017, 8 Ob 64/17w
§§ 25c, 26d KSchG
Eine Aufklärungspflicht der Bank stellt auf den Zeitpunkt des Eingehens der Verpflichtung durch den Interzedenten ab.
OGH 29. 6. 2017, 8 Ob 64/17w