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Anwendung von §§ 25c und 25d KSchG im Einzelfall

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2017/2405ÖBA 2017, 785 Heft 11 v. 15.11.2017

§§ 25c, 26d KSchG

Eine Aufklärungspflicht der Bank stellt auf den Zeitpunkt des Eingehens der Verpflichtung durch den Interzedenten ab.

OGH 29. 6. 2017, 8 Ob 64/17w

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