§ 275 HGB aF
Der Abschlußprüfergehilfe haftet der geprüften Gesellschaft nur im Rahmen seines Dienstverhältnisses/Auftrags zum Geschäftsherrn (Abschlußprüfer).
OGH 3. 10. 2007, 6 Ob 42/07f
§ 275 HGB aF
Der Abschlußprüfergehilfe haftet der geprüften Gesellschaft nur im Rahmen seines Dienstverhältnisses/Auftrags zum Geschäftsherrn (Abschlußprüfer).
OGH 3. 10. 2007, 6 Ob 42/07f