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Der Abschlußprüfergehilfe haftet der geprüften Gesellschaft nur im Rahmen seines Dienstverhältnisses zum Abschlußprüfer.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Dr. Peter ApathyÖBA 2008/1475ÖBA 2008, 356 Heft 5 v. 1.5.2008

§ 275 HGB aF

Der Abschlußprüfergehilfe haftet der geprüften Gesellschaft nur im Rahmen seines Dienstverhältnisses/Auftrags zum Geschäftsherrn (Abschlußprüfer).

OGH 3. 10. 2007, 6 Ob 42/07f

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