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- Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen
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- »OGH-Entscheidungen
- Koziol, Es ist nicht Zweck der Normen über die Bankenaufsicht, Bankunternehmer durch die Ergreifung bestimmter Aufsichtsmaßnahmen vor dem Eintritt eines Vermögensschadens infolge fehlerhafter Geschäftsführung zu schützen.
- Koziol, Frustrierte Kapitaleinsätze eines Kreditunternehmens, die der gewerbsmäßigen Abwicklung von Geschäften dienen, sind nicht vom Schutzzweck des § 69 BWG umfaßt.
- Eckert, Neben der Prospekthaftung kann eine Schadenersatzpflicht wegen listiger Irreführung bestehen.
- Haas, Ein Gesellschafter einer GmbH, der nicht auch Geschäftsführer ist, ist jedenfalls als Verbraucher zu qualifizieren.
- Koziol, Gemäß Z 59 Abs 2 der AGB hat das Kreditinstitut Dispositionen des Kunden zugunsten Dritter über Guthaben aus Girokonten durchzuführen, solange dem Kunden keine Aufrechnungserklärung zugegangen ist.
- Koziol, Kein Einwendungsdurchgriff bei mittelbarem Finanzierungsleasing.
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- Öffentlich-rechtliche Entscheidungen
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- »Erkenntnisse des VwGH
- Laurer, Zum Wesen des Einlagengeschäfts nach § 1 Abs 1 Z 1 BWG.
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