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Keine Pflicht des Pfandgläubigers zur Verwertung des Pfandes bei drohendem Kursverfall.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2004/1217ÖBA 2004, 640 Heft 8 v. 1.8.2004

§ 459 ABGB. Das Pfandrecht stellt sich als Recht des Gläubigers dar; es wäre daher am Pfandbesteller gelegen, konkrete Verpflichtungen zur Verwertung des Pfandes bei drohendem Kursverfall der verpfändeten Aktien nachzuweisen.

OGH 30. 10. 2003, 8 Ob 118/03s

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