§ 1422 ABGB. Es ist vertretbar, die Unterschrift des Käufers zur Überweisung dem internen Auftragsverhältnis zwischen Käufer und Kreditinstitut zuzuordnen und im Außenverhältnis eine Zahlung des Kreditinstituts an den Verkäufer und demzufolge eine Einlösung anzunehmen.
OGH 14. 2. 2001, 9 Ob 17/01t